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   BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81   

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BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81 (https://dejure.org/1982,6464)
BSG, Entscheidung vom 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81 (https://dejure.org/1982,6464)
BSG, Entscheidung vom 23. Juni 1982 - 9b/8 RU 26/81 (https://dejure.org/1982,6464)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsanspruch Unfallverletzter auf Berufshilfe; Förderung von Unfallgeschädigten nach Leistungsfähigkeit; Erfolgsaussicht eines Lehrganges; Mitwirkungspflicht von Versicherten; Arbeitsförderung trotz unterschiedlicher versicherungsrechtlicher Voraussetzungen und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 15.03.1979 - 11 RA 36/78

    Bindend bewilligte Umschulungsförderung - Umschulungswechsel

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Ebenso wie eine weitere Förderungsmaßnahme unter Umständen beansprucht werden kann, falls jemand eine mit Hilfe eines Sozialleistungsträgers erlangte Beschäftigung verliert (zur Rentenversicherung: BSGE 48, 92, 95 ff. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15; zur Arbeitsförderung: SozR 4100 § 36 Nr. 8), kann die Berufsgenossenschaft zur Berufshilfe verpflichtet bleiben, falls ein Unfallverletzter von seinem Arbeitgeber zunächst einen angemessenen Arbeitsplatz erhalten, diesen aber wieder aufgeben mußte.

    Art und Ziel der Berufshilfe werden wesentlich durch Wunsch und Neigung des Versicherten bestimmt (§ 11 Abs. 1 Satz 2 RehaAnglG, § 33 Satz 2, §§ 64, 65 Abs. 1 Nr. 2 SGB I, § 556 Abs. 1 Nr. 2 Satz 1 RVO; zur Rentenversicherung: BSGE 33, 16, 19 f. = SozR Nr. 9 zu § 1237 RVO; BSGE 48, 92, 95 f. = SozR 2200 § 1236 Nr. 15).

    Eine Maßnahme, die bei der jeweiligen Arbeitsmarktlage voraussichtlich aussichtslos wäre, wäre deshalb auch nicht vertretbar; sie würde nicht das gesetzliche Ziel verwirklichen, den Versicherten wieder in das Arbeitsleben auf Dauer einzugliedern (für die Rentenversicherung: BSGE 48, 92, 96).

  • BSG, 14.03.1979 - 1 RA 43/78

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Das Berufungsgericht hätte in erster Linie aufgrund eigener Sachaufklärung selbst darüber befinden müssen, ob die "gesetzlichen Leitlinien", von denen eine Ermessensentscheidung über die begehrten Leistungen abhängen (BVerfG Buchholz 436.7 § 27c BVG Nr. 5; vgl. auch BSGE 37, 163, 168, 169 = SozR 4100 § 41 Nr. 1; BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6), zugunsten des Klägers erfüllt sind (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 16).

    Eine isolierte, nicht auf die Berufsförderung bezogene Allgemeinbildung käme allerdings nicht in Betracht (BSGE 48, 74, 77 ff. = SozR 2200 § 1237a Nr. 6).

  • BSG, 19.03.1974 - 7 RAr 9/73

    Zur Abgrenzung einzelner beruflicher Bildungsmaßnahmen - Ausbildung, Fortbildung,

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Das Berufungsgericht hätte in erster Linie aufgrund eigener Sachaufklärung selbst darüber befinden müssen, ob die "gesetzlichen Leitlinien", von denen eine Ermessensentscheidung über die begehrten Leistungen abhängen (BVerfG Buchholz 436.7 § 27c BVG Nr. 5; vgl. auch BSGE 37, 163, 168, 169 = SozR 4100 § 41 Nr. 1; BSGE 48, 74, 75 = SozR 2200 § 1237a Nr. 6), zugunsten des Klägers erfüllt sind (BSG SozR 1500 § 103 Nr. 16).

    Die bereits unternommenen Bildungsmaßnahmen könnten auch schon erkennen lassen, ob der Kläger genügend befähigt ist, durch eine weitere Förderung den Stand der Allgemeinbildung zu erreichen, den die fachliche Vorbereitung auf eine Bürotätigkeit erfordert (BSGE 37, 163, 171 f.).

  • BSG, 19.03.1980 - 4 RJ 89/79

    Zuständigkeit des Sozialleistungsträger als Rehabilitationsträger zur Einleitung

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Eine Verurteilung zur Leistung deshalb, weil jede andere Entscheidung ermessenswidrig wäre (BSGE 2, 149; 5, 238, 245; 50, 51, 55 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12; BSG 27. Januar 1982 - 9a/9 RV 22/81 -), war aber im gegenwärtigen Fall ausgeschlossen.

    In erster Linie wäre hier zu prüfen gewesen, ob die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - als Bürobote der früheren entsprach (zur Rentenversicherung: BSGE 47, 47 SozR 2200 § 1239 Nr. 9; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; SozR 2200 § 182 Nr. 34), sodann auch, ob dem Kläger für dauernd eine Erwerbsmöglichkeit erfolgreich geboten worden war (BSGE 50, 51, 53 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12).

  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 8/79

    Förderung einer beruflichen Umschulung

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    In erster Linie wäre hier zu prüfen gewesen, ob die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - als Bürobote der früheren entsprach (zur Rentenversicherung: BSGE 47, 47 SozR 2200 § 1239 Nr. 9; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; SozR 2200 § 182 Nr. 34), sodann auch, ob dem Kläger für dauernd eine Erwerbsmöglichkeit erfolgreich geboten worden war (BSGE 50, 51, 53 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12).
  • BSG, 11.09.1980 - 1 RA 47/79

    Zuständigkeit des Rentenversicherungsträgers für Berufsförderungsmaßnahmen -

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Die wiederholten innerbetrieblichen Umsetzungen, die letztlich nicht zu einer Dauerbeschäftigung nach dem Unfall geführt haben, waren keine Berufshilfen durch die Beklagte i.S. des § 567 Abs. 1 Satz 1 RVO und des § 11 Abs. 2 Satz 1 RehaAnglG, die sie von einer weiteren Berufsförderung, etwa als Arbeitsvermittlungen durch die Berufsgenossenschaft gem. § 567 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RVO (zur Rentenversicherung: BSG SozR 2200 § 1237a Nr. 16) hätten freistellen können (BSGE 49, 268, 269 = SozR 2200 § 1236 Nr. 24).
  • BSG, 27.02.1980 - 1 RJ 4/79

    Kraftfahrzeughilfe im Rahmen berufsfördernder Rehabilitationsmaßnahmen

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    In der Tatsacheninstanz wäre genau zu ermitteln gewesen, ob die dem Kläger bisher gewährten Sprachkurse zu ergänzen sind durch eine weitere Berufsvorbereitung einschließlich einer Grundausbildung, die wegen der Behinderung als mindestens gleichwertige Bedingung notwendig wäre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 RehaAnglG, § 567 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 RVO), oder durch eine schulische Allgemeinbildung, deren Abschluß als Teil der Ausbildung oder Umschulung (zu den Unterschieden: BSGE 50, 33, 35 = SozR 2200 § 1237a Nr. 11; BSG SozR 4100 § 40 Nr. 12; 4100 § 41 Nrn. 24 und 25) für Büropraktiker erforderlich wäre (§ 11 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 RehaAnglG, § 567 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 RVO).
  • BVerwG, 26.06.1969 - VIII C 63.66

    Ist ein ehebrechender Offizier für die Bundeswehr tragbar?

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Außerdem hätte das LSG im einzelnen gründlich ermitteln und aufgrund der festgestellten Tatsachen selbst entscheiden müssen, ob der Kläger bezüglich seiner Allgemeinbildung, namentlich seiner Deutschkenntnisse, genügend befähigt und geeignet ist, um zum Büropraktiker herangebildet werden zu können und voraussichtlich den Anforderungen dieses Berufes zu genügen (zur Eignung: z.B. BSGE 39, 291, 294 = SozR 4100 § 36 Nr. 5; BVerwGE 8, 192, 195 f; 32, 237, 238 ff [BVerwG 26.06.1969 - VIII C 63/66]).
  • BSG, 14.12.1978 - 1 RJ 54/78

    Widerspruchsbescheid - Fehlerhaftigkeit - Unterzeichnender - Mitglied der

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    Im Falle einer Rechtswidrigkeit wäre wohl die Verwaltung verpflichtet gewesen, unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu entscheiden (§ 131 SGG; z.B. BSGE 2, 142, 148 f.; 47, 278, 281 = SozR 1500 § 85 Nr. 1).
  • BSG, 12.09.1978 - 5 RJ 6/77

    Begriff 'Arbeitsunfähigkeit' iS des RVO § 182 Abs 1 Nr 2

    Auszug aus BSG, 23.06.1982 - 9b/8 RU 26/81
    In erster Linie wäre hier zu prüfen gewesen, ob die zuletzt tatsächlich ausgeübte Tätigkeit - als Bürobote der früheren entsprach (zur Rentenversicherung: BSGE 47, 47 SozR 2200 § 1239 Nr. 9; BSGE 49, 263 = SozR 2200 § 1237a Nr. 10; SozR 2200 § 182 Nr. 34), sodann auch, ob dem Kläger für dauernd eine Erwerbsmöglichkeit erfolgreich geboten worden war (BSGE 50, 51, 53 = SozR 2200 § 1237a Nr. 12).
  • BSG, 30.05.1978 - 1 RA 5/77

    Der Rentenversicherungsträger muß bestrebt sein, die berufliche Eingliederung

  • BSG, 27.06.1967 - 1 RA 381/65

    Zahnersatzzuschüsse des Rentenversicherungsträgers

  • BSG, 27.01.1977 - 7/12/7 RAr 42/74

    Ausbildung iS von AFG § 40 - Fortbildung (AFG § 41) - Umschulung (AFG § 47)

  • BVerwG, 27.02.1959 - VI C 235.57
  • BSG, 31.01.1980 - 11 RA 26/79

    Versicherter - Rentenversicherungsträger - berufliche Rehabilitation - Förderung

  • BSG, 21.06.1977 - 7/12/7 RAr 109/75

    Zur Frage, welche Erkenntnismittel bei der Beurteilung der Entwicklung des

  • BSG, 26.08.1975 - 7 RAr 6/74

    Die Förderung der beruflichen Fortbildung von Ordensmitgliedern ist iS des AFG §

  • BSG, 24.11.1977 - 9 RV 64/76

    Verwaltungsakt - Ablehnung eines Zugunstenbescheids - Aufhebung durch das SG -

  • BSG, 17.10.1974 - 9 RV 64/74

    Ermessensentscheidung - Begründung - Umfang - Zugrunde liegende Tatsachen -

  • BSG, 28.06.1979 - 1 RA 97/78

    Leistungskosten der Rehabilitation - Fahrtkosten

  • BSG, 22.06.1971 - 11 RA 279/69

    Zum Prüfungsmaßstab für die Zumutbarkeit eines Umschulungsberufes

  • BSG, 21.12.1955 - 3 RK 47/55
  • BSG, 27.01.1982 - 9a/9 RV 22/81
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